Abzugsfähigkeit von Beiträgen und Spenden an Verein und Stiftung
Ein weiteres zentrales Anliegen, das immer wieder angesprochen wird, ist die Abzugsfähigkeit und der Umfang von Beiträgen an gemeinnützige Institutionen.
Der Verein Furka-Bergstrecke (VFB) und die Stiftung Furka-Bergstrecke (SFB) sind als gemeinnützige Institutionen beim Bund und in allen Kantonen anerkannt.
Die entsprechenden Dokumente sind beim Zentralvorstand archiviert. Der Umfang zur Geltendmachung der Abzüge bei der jährlichen Steuererklärung ist jedoch von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Der Zentralvorstand hat eine umfassende Liste der Abzugsmöglichkeiten erstellt. In der Tabelle sind Minimal- und Maximalbeitrag angegeben. Der abzugsberechtigte Betrag ist die Summe aller Beiträge an gemeinnützige Institutionen zusammengerechnet.
Sollten Steuerämter einen Abzug betreffend VFB und SFB verweigern, melden Sie dies bitte an uns.

Die Liste zum Ausdrucken finden Sie hier.